AGB – Wegwein Bischofsmais

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 18.07.2026

1. Anbieter

CraftBeerFreak
Inhaberin Sonja Haimerl
Oberfeld 3
94253 Bischofsmais

Telefon: 09920 / 903357
E-Mail: info@wegwein-bischofsmais.de
Website: www.wegwein-bischofsmais.de

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Buchungen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit den vom Anbieter angebotenen Weinwanderungen, Bierwanderungen, Cocktailwanderungen, Glühweinwanderungen, Hot-Cocktailwanderungen und sonstigen Genusswanderungen sowie den dazu buchbaren Zusatz-, Gruppen- und Eventpaketen.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform mit dem Anbieter vereinbart wurden.

3. Vertragsabschluss

Die Buchung erfolgt über das auf der Website eingebundene Buchungssystem QuinBook oder durch eine individuelle Vereinbarung mit dem Anbieter.

Die Darstellung der Angebote auf der Website oder im Buchungssystem stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar. Mit dem Absenden der Buchung gibt der Kunde eine verbindliche Buchungsanfrage ab. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Anbieters zustande.

Der buchende Kunde ist dafür verantwortlich, alle Teilnehmer über diese AGB, die Sicherheitshinweise, die Verhaltensregeln und die organisatorischen Informationen zur Wanderung zu informieren.

4. Leistungen und Durchführung

Die Wanderungen finden selbstgeführt und grundsätzlich ohne Begleitung oder dauerhafte Aufsicht durch den Anbieter statt. Die Teilnehmer entscheiden eigenverantwortlich über ihr Tempo, ihre Pausen und ihr Verhalten während der Wanderung.

Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere die enthaltenen Getränke, die Route, die Anzahl der Genuss-Boxen, die Ausstattung und gebuchte Zusatzpakete, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.

Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, den vorgesehenen Streckenverlauf einzuhalten und die bereitgestellten Hinweise, Wegbeschreibungen, Karten und sonstigen Informationen zu beachten.

Die Wanderungen führen teilweise über öffentliche Straßen, Wald-, Feld- und Wanderwege. Der Zustand dieser Wege kann sich aufgrund von Witterung, Forstarbeiten, landwirtschaftlicher Nutzung oder natürlichen Einflüssen kurzfristig verändern.

Die Wanderungen finden grundsätzlich auch bei normaler oder jahreszeitlich typischer Witterung statt. Regen, Kälte, Schnee, hohe Temperaturen oder vergleichbare Witterungsverhältnisse berechtigen nicht automatisch zu einer kostenfreien Stornierung.

Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, geeignete Kleidung und festes Schuhwerk zu tragen sowie sein Verhalten an die jeweiligen Witterungs- und Wegeverhältnisse anzupassen.

Bei außergewöhnlichen Gefahrenlagen, insbesondere bei amtlichen Unwetterwarnungen, Sturm, Hochwasser, erheblicher Eisglätte, Waldbrandgefahr oder behördlichen Sperrungen, kann der Anbieter die Route ändern, die Wanderung verschieben oder absagen.

Gastronomiebetriebe, öffentliche Toiletten, Parkplätze und sonstige Einrichtungen entlang der Strecke sind nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich in der jeweiligen Leistungsbeschreibung als solche aufgeführt sind.

Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Öffnungszeiten, Verfügbarkeit, Zugänglichkeit oder Benutzbarkeit solcher fremden oder öffentlichen Einrichtungen.

5. Preise und Zahlung

  • Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Buchungsprozess angezeigt. Für Firmenkunden kann nach vorheriger Vereinbarung eine Zahlung auf Rechnung angeboten werden.
  • Der Rechnungsbetrag ist mit Vertragsschluss sofort fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Zusatzleistungen oder nachträgliche Erweiterungen der Buchung können gesondert berechnet werden.

6. Änderungen, Umbuchung und Stornierung

  • Änderungen und Umbuchungen: Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin können Buchungen nach Verfügbarkeit kostenfrei verschoben sowie Teilnehmerzahl oder Getränkeauswahl angepasst werden. Mehrleistungen können zu einer entsprechenden Nachberechnung führen.
  • Stornierung bis 14 Tage vor der Wanderung: Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
  • Stornierung weniger als 14 Tage, aber mindestens 48 Stunden vor der Wanderung: Der bereits gezahlte Betrag wird in Form eines Wertgutscheins erstattet.
  • Stornierung weniger als 48 Stunden vor der Wanderung: Eine Rückerstattung oder Ausstellung eines Wertgutscheins ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Anbieter.
  • Das Nichterscheinen einzelner Teilnehmer oder der gesamten Gruppe gilt nicht als rechtzeitige Stornierung.
  • Eine Verringerung der Teilnehmerzahl weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung.
  • Absage durch den Anbieter: Muss die Wanderung aus einem vom Anbieter zu vertretenden oder wichtigen Grund vollständig abgesagt werden, können die Kunden zwischen einer Umbuchung, einem Wertgutschein oder der Erstattung bereits geleisteter Zahlungen wählen.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter durch die Stornierung, die Verringerung der Teilnehmerzahl oder das Nichterscheinen kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht jedoch kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies betrifft insbesondere Buchungen einer Wanderung für einen festgelegten Termin.

Unabhängig davon gelten die unter Ziffer 6 genannten freiwilligen Änderungs-, Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen.

8. Haftung

Die Teilnahme an der Wanderung erfolgt eigenverantwortlich. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie oder soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder sonstige Folgen, die ausschließlich durch das eigenverantwortliche Verhalten eines Teilnehmers, die Missachtung gesetzlicher Vorschriften, die Nichtbeachtung der bereitgestellten Hinweise oder einen eigenverantwortlichen Alkoholkonsum verursacht wurden, soweit keine gesetzlich zwingende Haftung des Anbieters besteht.

Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer wird keine Haftung übernommen, soweit der Verlust oder die Beschädigung nicht vom Anbieter zu vertreten ist.

9. Besondere Teilnahme- und Verhaltensbedingungen

Wichtiger Hinweis: Der Konsum alkoholischer Getränke entbindet keinen Teilnehmer von der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und rechtfertigt weder rücksichtsloses noch ordnungswidriges oder strafbares Verhalten.
  • Jeder Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich an der Wanderung teil und ist während sowie nach der Wanderung für sein eigenes Verhalten verantwortlich.
  • Alle Teilnehmer müssen die geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrs, des Jugendschutzes, des Natur- und Umweltschutzes sowie die örtlich geltenden Regelungen beachten.
  • Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige rechtswidrige Handlungen sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Sachbeschädigung, Körperverletzung, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Beleidigungen, Bedrohungen, Umweltverschmutzung und Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften.
  • Jeder Teilnehmer trägt selbst die rechtlichen und finanziellen Folgen der von ihm begangenen rechtswidrigen Handlungen. Dies umfasst insbesondere Bußgelder, Geldstrafen, Schadensersatzforderungen, Reinigungskosten und sonstige Ansprüche Dritter.
  • Alkoholkonsum stellt keine Entschuldigung oder Rechtfertigung für Fehlverhalten, Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Lärmbelästigungen oder verursachte Schäden dar.
  • Die Teilnehmer müssen sich gegenüber Anwohnern, anderen Wanderern, Verkehrsteilnehmern, Gastronomiebetrieben und Grundstückseigentümern jederzeit respektvoll und rücksichtsvoll verhalten.
  • Unnötiger Lärm, lautes Rufen, Grölen und sonstige vermeidbare Lärmbelästigungen sind zu unterlassen. Dies gilt insbesondere in Wohngebieten, Ortsbereichen und in der Nähe bewohnter Grundstücke.
  • Mobile Lautsprecher dürfen nur in angemessener Lautstärke verwendet werden. In Wohngebieten, Ortsbereichen, in der Nähe von Häusern sowie bei Beschwerden von Anwohnern oder anderen Personen ist die Musik unverzüglich leiser zu stellen oder vollständig auszuschalten.
  • Gesetzliche und behördliche Ruhezeiten sowie örtliche Lärmschutzvorgaben sind einzuhalten.
  • Müll, Flaschen, Kronkorken, Verpackungen, Zigarettenreste, Taschentücher und sonstige Gegenstände dürfen nicht in der Natur, auf Wegen oder auf fremden Grundstücken zurückgelassen werden.
  • Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Leere Flaschen und sonstige zur Wanderung gehörende Gegenstände sind entsprechend den bereitgestellten Hinweisen in die vorgesehenen Genuss-Boxen oder Sammelbehälter zurückzulegen.
  • Das Verunreinigen von Wegen, Wiesen, Wäldern, Gewässern, öffentlichen Plätzen, Grundstücken und Einrichtungen ist untersagt.
  • Für Toilettengänge sind vorhandene öffentliche Toiletten oder – soweit dort erlaubt und zur Nutzung freigegeben – die Toiletten von Gastronomiebetrieben entlang der Strecke zu nutzen.
  • Die Nutzung von Toiletten in Gastronomiebetrieben ist nur mit Zustimmung des jeweiligen Betriebs zulässig. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese Betriebe geöffnet sind oder ihre Toiletten zur Verfügung stellen.
  • Das Verrichten der Notdurft in Wohngebieten, an Gebäuden, im Bereich der Genuss-Boxen, auf Privatgrundstücken, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder an sonstigen ungeeigneten Stellen ist untersagt.
  • Private, gesperrte, landwirtschaftlich genutzte oder nicht zur Route gehörende Flächen dürfen nicht betreten werden. Zäune, Absperrungen und Hinweisschilder sind zu beachten.
  • Genuss-Boxen, Hinweisschilder, Wegmarkierungen und sonstige Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Sie dürfen nicht beschädigt, verändert, beschriftet, beklebt, versetzt oder zweckwidrig genutzt werden.
  • Vom Teilnehmer verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Verluste können dem jeweiligen Verursacher einschließlich notwendiger Reparatur-, Ersatz- und Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden.
  • Zugangscodes, Schlüssel oder sonstige Zugangsinformationen zu den Genuss-Boxen dürfen ausschließlich im Rahmen der gebuchten Wanderung und nur von der gebuchten Gruppe verwendet werden.
  • Zugangscodes, Schlüssel und sonstige Zugangsinformationen dürfen nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder für eine spätere, nicht gebuchte Nutzung gespeichert werden.
  • Der Verlust eines ausgehändigten Schlüssels oder sonstigen Zugangsgegenstandes ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Notwendige Ersatzkosten können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
  • Mitgeführte Tiere sind jederzeit so zu beaufsichtigen, dass weder andere Personen noch Tiere, Grundstücke, landwirtschaftliche Flächen oder Einrichtungen beeinträchtigt werden.
  • Hunde sind dort anzuleinen, wo gesetzliche oder örtliche Vorschriften dies verlangen, sowie in der Nähe von Weidetieren, Straßen, Wohngebieten und anderen Personengruppen, wenn dies zur Vermeidung einer Gefährdung oder Belästigung erforderlich ist.
  • Hinterlassenschaften mitgeführter Tiere sind unverzüglich aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Offenes Feuer, Grillen sowie das Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände sind entlang der Wanderroute und im Bereich der Genuss-Boxen untersagt.
  • Das Rauchen ist in oder unmittelbar an den Genuss-Boxen sowie bei erhöhter Waldbrandgefahr untersagt. Gesetzliche, behördliche und örtliche Rauch- und Feuerverbote sind einzuhalten.
  • Der Konsum alkoholischer Getränke, einschließlich selbst mitgebrachter alkoholischer Getränke, erfolgt eigenverantwortlich. Jeder Teilnehmer muss seinen Konsum so begrenzen, dass er sich und andere Personen nicht gefährdet und weiterhin zu einem kontrollierten und rücksichtsvollen Verhalten in der Lage ist.
  • Teilnehmer dürfen andere Personen weder zum Alkoholkonsum drängen noch zu Trinkspielen oder einem übermäßigen Konsum nötigen.
  • Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, seine körperliche Verfassung, seine Reaktionsfähigkeit und seine Fahrtüchtigkeit realistisch einzuschätzen.
  • Wer alkoholische Getränke konsumiert hat, darf kein Fahrzeug führen, wenn die sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr gewährleistet ist oder gesetzliche Alkoholgrenzen überschritten werden. Dies gilt insbesondere für Kraftfahrzeuge und, abhängig vom Grad der Beeinträchtigung, auch für Fahrräder und andere Fahrzeuge.
  • Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, vor Beginn der Wanderung eine sichere Heimfahrt zu organisieren, beispielsweise durch einen nüchternen Fahrer, ein Taxi oder eine Übernachtung.
  • Die Wanderung umfasst je nach gebuchtem Angebot mehrere Kilometer und teilweise Steigungen. Jeder Teilnehmer muss gesundheitlich und körperlich in der Lage sein, die gebuchte Strecke sicher zu bewältigen.
  • Teilnehmer mit Allergien, Unverträglichkeiten oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen müssen sich vor der Buchung über die angebotenen Getränke, Lebensmittel und Zusatzprodukte informieren.
  • Besondere Anforderungen oder bekannte Allergien und Unverträglichkeiten sind dem Anbieter rechtzeitig vor der Wanderung mitzuteilen. Eine allergenfreie Bereitstellung kann nur zugesichert werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart und vom Anbieter bestätigt wurde.
  • Den Anweisungen von Polizei, Feuerwehr, Rettungskräften, Behörden sowie berechtigten Grundstückseigentümern ist Folge zu leisten.
  • Winterwanderungen: Thermoskannen verbleiben in den dafür vorgesehenen Genuss-Boxen. Bei Verlust, Beschädigung oder Nichtzurücklegen werden 25 Euro je Thermoskanne berechnet.

10. Jugendschutz

Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke erfolgen ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.

Alkoholische Getränke dürfen nur von Personen gebucht, entgegengenommen und konsumiert werden, die das für das jeweilige Getränk gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.

Bei Angeboten, die Spirituosen oder spirituosenhaltige Getränke enthalten, müssen die betreffenden Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt sein.

Der Anbieter ist berechtigt, einen geeigneten Altersnachweis zu verlangen. Kann das erforderliche Alter nicht nachgewiesen werden, dürfen die betreffenden alkoholischen Getränke nicht ausgegeben oder konsumiert werden.

Volljährige Teilnehmer dürfen alkoholische Getränke nicht an Minderjährige weitergeben, wenn dies gegen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen verstößt.

11. Sicherheit und Ausschluss von der Teilnahme

Die organisatorischen Hinweise, Sicherheitsinformationen, Wegbeschreibungen und Verhaltensregeln des Anbieters sind von allen Teilnehmern zu beachten.

Teilnehmer, die gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften verstoßen, andere Personen gefährden, Anwohner erheblich belästigen, fremdes Eigentum beschädigen oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Wanderung erheblich beeinträchtigen, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

Ein Ausschluss kann insbesondere bei aggressivem Verhalten, erheblicher alkoholbedingter Beeinträchtigung, wiederholter Lärmbelästigung, lauter Musik in Wohngebieten, Verschmutzung der Natur, Betreten privater Grundstücke, Sachbeschädigung oder sonstigem rechtswidrigem Verhalten erfolgen.

Der Anbieter ist berechtigt, bei erheblichen oder wiederholten Verstößen die weitere Nutzung der Genuss-Boxen zu untersagen und, soweit erforderlich, Polizei, Rettungskräfte oder andere zuständige Stellen zu verständigen.

Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmeentgelts oder auf Ersatz sonstiger Aufwendungen besteht bei einem vom Teilnehmer verursachten Ausschluss nicht.

12. Gutscheine

Wertgutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden, sofern auf dem jeweiligen Gutschein keine abweichende und rechtlich zulässige Regelung angegeben ist.

Gutscheine sind übertragbar und können für unmittelbar vom Anbieter angebotene Wanderungen und Zusatzleistungen verwendet werden, sofern auf dem Gutschein nichts Abweichendes angegeben ist.

Die Einlösung eines Gutscheins setzt eine vorherige Buchung voraus und ist nur im Rahmen der verfügbaren Termine und Kapazitäten möglich.

Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder eines verbleibenden Restguthabens ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist.

Übersteigt der Preis der gebuchten Leistung den Gutscheinwert, ist die Differenz vom Kunden zu bezahlen. Ein verbleibendes Restguthaben bleibt bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist erhalten.

Steigen die Preise der angebotenen Leistungen nach Ausstellung des Gutscheins, ist bei der Einlösung die Differenz zwischen dem Gutscheinwert und dem aktuellen Buchungspreis zu bezahlen. Dies gilt nicht, wenn auf dem Gutschein ausdrücklich eine bestimmte Leistung ohne Wertangabe zugesichert wurde.

Gutscheincodes sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Der Anbieter haftet nicht für die Einlösung eines Gutscheins durch einen unberechtigten Dritten, sofern der Anbieter den Missbrauch nicht zu vertreten hat.

Gutscheine oder Aktionsgutscheine, die von einem anderen Unternehmen, Buchungsportal oder Kooperationspartner ausgegeben werden, unterliegen ergänzend den Bedingungen des jeweiligen Ausstellers. Vertragspartner und Schuldner des Gutscheins ist grundsätzlich der auf dem Gutschein genannte Aussteller.

13. Fotos, Videos und Veröffentlichungen

Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, bei der Anfertigung, Verwendung und Veröffentlichung von Fotos, Videos und Tonaufzeichnungen die Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Fremde Personen dürfen nur im rechtlich zulässigen Umfang aufgenommen oder erkennbar veröffentlicht werden. Erforderliche Einwilligungen müssen von dem Teilnehmer eingeholt werden, der die Aufnahme anfertigt oder veröffentlicht.

Aufnahmen dürfen insbesondere nicht dazu genutzt werden, andere Teilnehmer, Anwohner, Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben oder sonstige Personen bloßzustellen, zu beleidigen oder in ihren Rechten zu verletzen.

14. Höhere Gewalt und besondere Gefahrenlagen

Kann eine Wanderung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Naturereignissen, Unwetterwarnungen, Waldbrandgefahr, unvorhersehbarer Wegsperrungen oder vergleichbarer Umstände nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, ist der Anbieter berechtigt, die Route anzupassen, den Termin zu verschieben oder die Wanderung abzusagen.

Der Anbieter wird die Kunden hierüber möglichst frühzeitig informieren und eine angemessene Ersatzlösung anbieten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

15. Verbraucherstreitbeilegung

Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Deggendorf, wenn der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.

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